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Zum 1. Februar 2020 wurde die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht.
Diese Förderung zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigenanteil des Beratenden 260,- EUR und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten. Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
Im Fokus der Energieberatung, die sich in erster Linie an Eigentümer (einschließlich Wohnungseigentümer) richtet, steht eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes. Dem Beratungskunden wird auf dieser Basis aufgezeigt, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren kann. Gefördert wird aber auch ein individueller Sanierungsfahrplan. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung, deren Ergebnisse für den Kunden in einem Energieberatungsbericht zusammengefasst werden, sind die voraussichtlichen Investitionskosten und das Thema Fördermittel.
Die Energieberatungsberichte werden von qualifizierten Energieberatern erstellt, die sich verpflichten, neutral zu beraten. Das Programm kann von Privatpersonen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt.
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